Allgemeine
Geschäftsbedingungen (Verkaufs- und Lieferbedingungen)
der HZ EDV-Systeme GmbH im nachfolgenden HZ Software GmbH genannt
Stand 01.01.2000
Allgemeine Bestimmungen
Unsere nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen
Verträge, Lieferungen und sontige Leistungen zwischen der Firma HZ Software GmbH und dem
Kunden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich schriftlich
anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich
widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme der Lieferung oder einer Teillieferung
gelten unsere Bedingungen als angenommen. Für die Lieferung von Software gilt zusätzlich
zu unseren allg. Geschäftsbedingungen der jeweils für dieses Produkt gültige
Lizenzvertrag.
Angebot und Vertragsabschluß
a.) unsere Angebote sind hinsichtlich Preisen, Liefertermin und sonstigem Inhalt
freibleibend.
b.) bei Abschlüssen, deren Erfüllung in mehreren Lieferungen erfolgt, gilt jede
Lieferung als besonderes Geschäft.
Preise und Zahlung
a.) angebotene Preise sind nur verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung oder der
Rechnung zugesagt worden sind. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro ohne
Mehrwertsteuer ab unserem Lager ausschließlich Versand und Verpackung, wenn nicht anders
angegeben.
b.) alle Zahlungen erfolgen bar, durch Scheck oder Überweisung. Skonto wird nicht
gewährt. Die Hereinnahme von Wechseln ist ausgeschlossen.
c.) bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2 % über den
Diskontsatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.
d.) Bei Nichtabnahme bzw. Nichterfüllung der Gegenleistung durch den Kunden ist HZ
Software GmbH berechtigt Schadenersatz zu verlangen. Die Höhe der Aufwandsentschädigung
richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Schaden, sie beträgt jedoch mindestens 20
% des gesamten Auftragswertes.
Lieferung und Versand
a.) Wir sind bemüht, angegebene Lieferfristen einzuhalten, diese sind jedoch
unverbindlich. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, sowie
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen und behördliche Anordungen hat
der Verkäufer HZ Software GmbH nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer HZ
Software GmbH, die Frist angemessen zu verschieben. Wird die Lieferung aufgrund der oben
genannten Umstände unmöglich, werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Sofern die
Lieferverzögerung länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Befriedigung unserer sämtlichen
Ansprüche aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Beanstandungen und Gewährleistungen
a.) etwaige Mängel der Lieferung hat der Kunde unverzüglich, spätestens aber innerhalb
einer Woche nach Empfang der Ware uns schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel, d.h.
solche, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort feststellbar sind, sind
unverzüglich nach der Aufdeckung zu rügen.
b.) Änderungen in Konstruktion oder Ausführung entsprechen dem jeweiligen Stand der
Technik. Änderungen, die wir oder unsere Zulieferer nach Vertragsschluß vornehmen und
welche die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes nicht beeinträchtigen, berechtigen
nicht zur Rüge.
c.) Verschleißerscheinungen lösen keine Gewährleistung aus.
d.) Bei berechtigter Mängelrüge erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Wenn wir eine uns gestellte Nachfrist verstreichen lassen, ohne den
Mangel zu beheben oder Ersatz zu liefern oder wenn drei Nachbesserungen unmöglich sind
oder mißlingen oder Ersatzlieferungen unmöglich sind, steht dem Kunden nach seiner Wahl
das Recht zu, Rückgängigmachung des Vertrages oder angemessene Herabsetzung des
Kaufpreises zu verlangen. Andere Rechte stehen dem Kunden nicht zu, insbesondere keine
Schadenersatzansprüche einschließlich Verzugs- und Mangelfolgeschäden, es sei denn,
daß wir vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. In diesem Fall ist die
Haftung auf den Wert unserer Lieferung beschränkt.
e.) andere als unter d.) genannte Rechte stehen dem Kunden nicht zu.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
a.) Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Abgangsort der Ware.
b.) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Nürnberg.
Umdeutung ungültiger Bestimmungen
Sollte ein Punkt dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sein oder werden, so
wird der Bestand der übrigen Punkte hierdurch nicht berührt.
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